Kindschaftssachen – mit Haltung und Augenmaß
Sehr gerne begleite ich meine Mandantinnen und Mandanten in der Nachtrennungszeit – auch mit Blick auf ihre Rolle als Eltern. Aber das gelingt nur, wenn ich früh um Hilfe gebeten werde.
Gibt es schon seit längerer Zeit eine Umgangsblockade? Haben Sie bereits Gerichtsverfahren geführt – vielleicht sogar verloren? Fühlen Sie sich von Ihrer bisherigen anwaltlichen Vertretung im Stich gelassen oder nach Jahren der Auseinandersetzung einfach nur noch ohnmächtig?
Dann kommen Sie zu spät.
Nach 25 Jahren als Fachanwältin für Familienrecht habe ich eine klare Entscheidung getroffen – auch im Sinne meiner eigenen Psychohygiene: In chronifizierte Hochkonfliktfälle rund um das Sorgerecht oder den Umgang steige ich nicht mehr ein.
Kindschaftssachen übernehme ich nur, wenn ich von Anfang an mitgestalten kann: wenn ich noch Weichen in Richtung Deeskalation stellen kann. Wenn mein Mandant in den Akten noch keinen Stempel trägt. Und wenn Jugendamt, Verfahrensbeistand, Gutachter und Richter sich noch kein festes Bild gemacht haben.
In diesen frühen Phasen investiere ich sehr viel Zeit in Beratung, Vorbereitung und Abstimmung mit allen Beteiligten – deutlich mehr, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorsieht. Der Gesetzgeber rechnet dabei mit einer Mischkalkulation: manche Verfahren decken den Aufwand, andere nicht. Dieses Modell passt jedoch nicht zu meiner Kanzleistruktur und meiner Arbeitsweise.
Deshalb führe ich Kindschaftsverfahren (Sorge- und Umgangsrecht) ausschließlich auf Zeithonorar-Basis, nicht auf Streitwert-Basis. Auf Grundlage von Verfahrenskostenhilfe (VKH) kann ich diese Verfahren nicht übernehmen.
Klicken Sie gerne auf das Bild und hören Sie die Geschichte des „Falls Block“ im Podcast. Sie erleben dort eine Eskalationsspirale zwischen Eltern bis hin zu Kontaktabbrüchen, einer Entführung und deren strafrechtlichen Aufarbeitung. Hören Sie insbesondere Folge 3 zu den Auswirkungen der Elternkonflikte auf Kinder.
Entscheiden Sie rechtzeitig: Eine solche Entwicklung möchten Sie für Ihre Kinder nicht.











