Zoff um Kinder

Sorgerecht - Umgangsrecht - Alleinerziehend - Kindeswohl
Residenzmodell - Wechselmodell - Nestmodell

Mutters Haus - Vaters Haus
Neuordnung nach Trennung

Sorgerecht und Umgangsrecht – was Trennungs-Eltern wissen sollten


Wenn Eltern sich trennen, bleiben sie trotzdem Eltern. Doch wer entscheidet künftig über Schule, Arztbesuche oder den Wohnort des Kindes? Und wie wird geregelt, wann und wie das Kind den anderen Elternteil sieht?


In den allermeisten Fällen behalten beide das gemeinsame Sorgerecht. Nur in Ausnahmefällen wird es aufgehoben.


Häufiger geht es vor dem Familiengericht um den Lebensmittelpunkt des Kindes – also darum, bei wem das Kind nach der Trennung überwiegend wohnt. Der Elternteil, bei dem das Kind seinen Hauptwohnsitz hat, kann das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten.

Parallel dazu muss der Umgang mit dem anderen Elternteil klar geregelt werden.

Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht könnte auch genutzt werden, um dem Anderen ein Wechselmodell anzubieten.


In der Fachsprache haben sich für die Wohn- und Betreuungsverhältnisse der Nachtrennungsfamilien verschiedene Modelle etabliert:

·        Residenzmodell: Das Kind lebt überwiegend bei einem Elternteil, der andere hat regelmäßige Umgangszeiten. Wenn das Kind fast die Hälfte beim anderen Elternteil lebt, nennt man es erweiterter Umgang.

·        Wechselmodell / Doppelresidenz / paritätisches Betreuungsmodell: Das Kind lebt im Wechsel bei beiden Eltern, exakt zur Hälfte der Zeit.

·        Nestmodell: Das Kind bleibt in der Familienwohnung, die Eltern wechseln sich dort ab.


Welche Lösung für Ihre Familie die richtige ist, hängt nicht von Idealen, sondern von den konkreten Lebensbedingungen ab.


Eines aber ist wissenschaftlich unbestritten: Für die Lebenszufriedenheit Ihrer Kinder entscheidend ist die Einigkeit der Eltern. Kinder verkraften vieles – auch zwei Zuhause – wenn Mama und Papa das so entschieden haben und verlässlich am selben Strang ziehen.


Es geht nun ohnehin nicht mehr um die perfekte Lösung (sich liebende zusammen lebende Eltern), sondern um die beste erreichbare Form der Schadenbegrenzung: zwei getrennte, aber verantwortungsbewusste Eltern, die ihre Kinder im Blick behalten und den anderen Elternteil in dieser Rolle wertschätzen können.


Ihr Ziel sollte sein, möglichst bald nach der Trennung klare Absprachen zu treffen. Kinder brauchen Orientierung – sie müssen wissen, wer wo mit wem lebt und wie sie beide Eltern erreichen können.


Wenn Einigung gelingt, sollte sie in einer schriftlichen Elternvereinbarung festgehalten werden. Wege dorthin gibt es viele – je nach Eskalationsgrad:
 

·    Gespräche zwischen den Eltern (ggf. mit anwaltlicher Hintergrund-Beratung)

·    Gespräche mit unterstützenden Dritten (Familie, Freunde)

·    gemeinsame Beratung bei neutralen Fachleuten (Beratungsstelle, Jugendamt, psychosoziale Mediation)

·    Austausch über die beauftragten Rechtsanwälte, eventuell ein gemeinsames Vierergespräch

·    Anträge bei Gericht => richterliche Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht / Sorgerecht / Umgangsrecht / Einzelentscheidungen in wichtigen Angelegenheiten
 
Je früher Eltern beginnen, über Lösungen zu reden, desto größer ist die Chance, dass ihre Kinder seelisch unversehrt bleiben – und beide Eltern in ihrer Rolle bestehen können.

 

Können sich Eltern nicht einigen, entscheidet das Familiengericht. Maßstab der richterlichen Entscheidung ist immer das Kindeswohl – kein Eltern-Strafrecht für vergangene Fehler.


Zur Beurteilung werden Jugendamt, Verfahrensbeistand und gegebenenfalls Sachverständige hinzugezogen.

Die Kinder werden angehört und ihr geäußerter Wille fließt in die Entscheidungsfindung ein - sie entscheiden aber nichts, bevor sie nicht volljährig sind.


Kommen Sie nicht, wenn es schon zu spät ist

Kindschaftssachen – mit Haltung und Augenmaß


Sehr gerne begleite ich meine Mandantinnen und Mandanten in der Nachtrennungszeit – auch mit Blick auf ihre Rolle als Eltern. Aber das gelingt nur, wenn ich früh um Hilfe gebeten werde.  


Gibt es schon seit längerer Zeit eine Umgangsblockade? Haben Sie bereits Gerichtsverfahren geführt – vielleicht sogar verloren? Fühlen Sie sich von Ihrer bisherigen anwaltlichen Vertretung im Stich gelassen oder nach Jahren der Auseinandersetzung einfach nur noch ohnmächtig?  


Dann kommen Sie zu spät.  


Nach 25 Jahren als Fachanwältin für Familienrecht habe ich eine klare Entscheidung getroffen – auch im Sinne meiner eigenen Psychohygiene: In chronifizierte Hochkonfliktfälle rund um das Sorgerecht oder den Umgang steige ich nicht mehr ein.  


Kindschaftssachen übernehme ich nur, wenn ich von Anfang an mitgestalten kann: wenn ich noch Weichen in Richtung Deeskalation stellen kann. Wenn mein Mandant in den Akten noch keinen Stempel trägt. Und wenn Jugendamt, Verfahrensbeistand, Gutachter und Richter sich noch kein festes Bild gemacht haben.  


In diesen frühen Phasen investiere ich sehr viel Zeit in Beratung, Vorbereitung und Abstimmung mit allen Beteiligten – deutlich mehr, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorsieht. Der Gesetzgeber rechnet dabei mit einer Mischkalkulation: manche Verfahren decken den Aufwand, andere nicht. Dieses Modell passt jedoch nicht zu meiner Kanzleistruktur und meiner Arbeitsweise.  


Deshalb führe ich Kindschaftsverfahren (Sorge- und Umgangsrecht) ausschließlich auf Zeithonorar-Basis, nicht auf Streitwert-Basis. Auf Grundlage von Verfahrenskostenhilfe (VKH) kann ich diese Verfahren nicht übernehmen.  

 

Klicken Sie gerne auf das Bild und hören Sie die Geschichte des „Falls Block“ im Podcast. Sie erleben dort eine Eskalationsspirale zwischen Eltern bis hin zu Kontaktabbrüchen, einer Entführung und deren strafrechtlichen Aufarbeitung. Hören Sie insbesondere Folge 3 zu den Auswirkungen der Elternkonflikte auf Kinder.  


Entscheiden Sie rechtzeitig: Eine solche Entwicklung möchten Sie für Ihre Kinder nicht.




Kommt ein moderneres Familienrecht?

In den Schubladen der Fachausschüsse liegen schon lange Gesetzentwürfe für ein moderneres Familienrecht: Weg von der Vorstellung, dass der eine die Kinder betreut und der andere ihren Unterhalt bezahlt. Hin zu paritätischer Verteilung der Verantwortung für die Kinder, erzieherisch-organisatorisch wie finanziell. Nicht nur das Kindschaftsrecht wird reformiert werden, sondern auch das Unterhaltsrecht, das System der staatlichen Leistungen für Kinder incl. steuerlicher Aspekte und die Rolle des Jugendamtes.


Zukunftsmusik, über die ich Sie auf dem Laufenden halten werde.


Die Expertinnen und Experten der Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“ haben sich Ende 2019 auf Thesen zu einer Reform des Sorge- und Umgangsrechts verständigt.


Die Arbeitsgruppe mit 8 im Bereich des Familienrechts tätigen Sachverständigen aus Rechtswissenschaft, Justiz und Anwaltschaftwar im April 2018 im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzt worden, um den Reformbedarf im Sorge- und Umgangsrecht, auch im Hinblick auf Fälle des Wechselmodells, umfassend zu erörtern. Ziel ist eine Reform, die auch moderne Betreuungsmodelle besser als bisher abbildet, einvernehmliche Lösungen erleichtert sowie die elterliche Verantwortung unter Berücksichtigung von Kindeswohl und Kindeswillen stärkt.

Download: Gemeinsame Verantwortung - Geteilte Betreuung - Juristentag 2018

Gutachten gemeinsam getrennt erziehen

In dem offiziell unveröffentlichten Gutachten "Gemeinsam getrennt Erziehen" aus März 2021 werden die familienrechtlichen Fehlanreize offengelegt, die gemeinsame Betreuungsregelungen weiterhin erschweren. Auf Basis des "Informationsfreiheitsgesetzes" hat der Verein FSI Zugriff auf das Gutachten erhalten und es auf seiner Website veröffentlicht.


Gliederung des Gutachtens:

  1. Einleitung 
  2. Rechtliche Rahmenbedingungen einer Trennung mit Kind: Sorgerecht, Umgang, Betreuung und Unterhalt 
  3. Trennungsfamilien im Spiegel der amtlichen Statistik und sozialwissenschaftlicher Befragungen 
  4. Einflussfaktoren auf die Häufigkeit von Umgangskontakten und die Wahl des Betreuungsmodells: nationale und internationale Befunde 
  5. Zum Wohlergehen von Kindern in Trennungsfamilien: Was zählt? 
  6. Unterstützungsangebote vor, während und nach einer Trennung bzw. Scheidung 
  7. Fazit und Empfehlungen 
  8. Literatur 
  9. Anhang
  10. Über den Wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen


Download Gutachten 2021 "Gemeinsam getrennt erziehen"

Kindschaftssachen: nur Zeithonorar

Warum ich Kindschaftsverfahren nur auf Zeithonorar-Basis übernehme:

Verfahren rund um das Sorgerecht oder Umgangsrecht gehören zu den sensibelsten Themen im Familienrecht. Hier geht es nicht um Paragraphen oder Zahlen, sondern um Kinder, Eltern, Bindungen – um Lebensentwürfe. Wer mich in solchen Verfahren beauftragt, kann erwarten, dass ich mich intensiv mit der persönlichen Situation, den familiären Hintergründen und möglichen Lösungen auseinandersetze.


Häufig ist die Situation dynamisch und es kommt zu viel Austausch zwischen uns - nach jedem Umgangswochenende, nach dem Besuch der Verfahrensbeiständin, nach Eingang des Gutachtens.


In das Gutachten hat der Sachverständige viele Stunden investiert - und wenn uns das Ergebnis mißfällt, brauche ich viele Stunden, um mich damit kritisch auseinanderzusetzen.


Das braucht Zeit – und genau diese Zeit möchte ich mir für Sie nehmen.


Die gesetzlichen Anwaltsgebühren, wie sie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorsieht, decken diesen Aufwand jedoch bei weitem nicht ab. Der Gesetzgeber glaubt, dass Ihnen die Fragen rund um Ihre Kinder 5.000 EUR wert sind (sog. Regel-Gegenstandswert). Die sich daraus für mich ergebende gesetzliche Gebühr läge bei unter 1.000 EUR netto. Angesichts meines Stundensatzes bedeutet das: ab der dritten Stunde arbeite ich ehrenamtlich.


Die gesetzlichen Anwaltsgebühren gehen von einer sogenannten Mischkalkulation aus: Einige Verfahren sind lukrativ, andere defizitär – unterm Strich soll sich das ausgleichen. Diese Kalkulation passt aber nicht zu meiner Kanzleistruktur, in der überwiegend der konkrete Zeitaufwand abgerechnet wird.


Ich möchte in Kindschaftssachen erheblich mehr Zeit investieren, als das RVG vergüten würde.


Deshalb übernehme ich Kindschaftsverfahren (Sorge- und Umgangsrecht) nur auf Zeithonorar-Basis, nicht auf Grundlage des Gegenstandswerts. Das bedeutet: Ich rechne nach Zeitaufwand ab, damit mein Engagement und meine Sorgfalt auch leistungsgerecht vergütet werden können.


Sie müssen vor meiner Beauftragung entscheiden, ob Sie das in die Zukunft Ihres Kindes investieren können und wollen.


Wenn Sie über begrenzte finanzielle Mittel verfügen, empfehle ich, sich an eine Kollegin oder einen Kollegen zu wenden, die bzw. der solche Verfahren auf gesetzlicher Vergütungs-Basis oder mit VKH-Antrag führt.


Mir ist wichtig, offen und fair zu kommunizieren. Deshalb sage ich das gleich zu Beginn – damit Sie wissen, worauf Sie sich einstellen und keine unnötigen Aufwendungen und enttäuschte Erwartungen entstehen.