Kindeswohl
Kosten und Grenzen meiner Tätigkeit
In eigener Sache:
Ihr Kontakt zu Ihrem Kind ist Ihnen mehr wert als der gesetzliche "Gegenstandswert" von 5.000 € vermuten lässt – das ist mein festes Credo. Dass der Gesetzgeber das anders sieht, hängt damit zusammen, dass den Anwälten zugemutet wird, in Kindschaftssachen nahezu ehrenamtlich zu arbeiten, weil sie das durch teure Scheidungen querfinanzieren. So arbeite ich nicht.
Weil Erfolg in Kindschaftssachen nur durch detaillierte Arbeit an einem oft dynamischen Sachverhalt gelingt und weil die Mandanten ein hohes Maß an Austausch benötigen, rechne ich Sorge- und Umgangsverfahren ausschließlich nach Zeitaufwand ab. Je gründlicher ich arbeite, je mehr sie mich als Ansprechpartner für Ihre Sorgen nutzen können, desto besser Ihre Lösung – und ja, desto mehr Zeit investiere ich.
Deshalb übernehme ich keine Kindschaftssachen auf VKH-Basis – so sichere ich Ihnen die volle Qualität, die Ihr Fall verdient.
Sind Sie schon ein Hochkonflikt-Fall?
Gibt es schon längere Zeit eine Umgangsblockade?
Haben Sie schon Gerichtsverfahren geführt und verloren?
Fühlen Sie sich ohnmächtig?
Dann kommen Sie zu spät.
In meiner Bilanz nach 25 Jahren Tätigkeit als Familienanwältin fiel eine klare Entscheidung – essenziell für meine eigene Psychohygiene: In chronifizierte Hochkonfliktfälle in Kindschaftssachen steige ich nicht mehr ein. Ich kann nichts retten, was schon verloren ist.
Kindschaftssachen begleite ich künftig
nur noch von Anfang an, wenn ich mitgestalten kann, welche Weichen gegen Eskalation gestellt werden.
KiMiss: wissenschaftliche Auswertung der Lebenssituation
Ihrer Kinder nach der Trennung
Viele solcher Begrifflichkeiten verwenden ja/nein-Konzepte (z. B. liegt vor / liegt nicht vor), obwohl dies kein geeigneter Ansatz ist, weil sich die Natur des Problems auf einem Kontinuum von Ausprägungen bewegt. Elternkonflikte können ein sehr breites Spektrum ausfüllen und sich von 'eher schwach' bis hin zu 'sehr schwerwiegend' ausprägen. Dies betrifft auch die möglichen Folgen solcher Elternkonflikte, zum Beispiel Eltern-Kind-Entfremdung, Formen der Beeinträchtigung eines Kindes, bis hin zu Formen von Misshandlung und Missbrauch. Ein konzeptioneller Ansatz sollte das Problem also allgemeiner formulieren.
Die KiMiss-Methodik verwendet den Ansatz, dass nicht nur Elternkonflikte durch ein kontinuierliches Maß beschrieben werden müssen, sondern auch die Kindeswohl-abträglichen Folgen. Bei dem Begriff 'Kindeswohl' handelt es sich eigentlich - und dies wurde lange nicht realisiert - um ein Konzept kindlicher Lebensqualität, und diese lässt sich auf einer kontinuierlichen Skala beschreiben, wie es für Lebensqualitätskonzepte üblich ist. Es braucht im Wesentlichen also eine Skala, die in der Lage ist, das Kontinuum von Elternkonflikten abzubilden auf ein Kindeswohl-Maß, das ebenfalls kontinuierlich behandelt wird. Das Ergebnis der methodischen Entwicklungen führte zur Skala eines Verlusts von Kindeswohl, der unter Zuhilfenahme von Lebensqualitäts-Methoden als prozentualer Verlust von Kindeswohl beschrieben wird.
Das Instrument klassifiziert eine Fallkonstellation in die Kategorien Benachteiligung, Beeinträchtigung oder Gefährdung des Kindes und detektiert, wenn eine Form des emotionalen Kindesmissbrauchs oder der psychischen Kindesmisshandlung vorliegt. Das Instrument erlaubt, einen klar strukturierten Befund-Bericht zu erstellen, der dem Jugendamt, einem Gericht, oder Verfahrensbeteiligten vorgelegt werden kann. Der KiMiss-Algorithmus ist ein Verfahren, das erlaubt, den Schweregrad eines feindselig-aggressiven Elternverhaltens durch eine Maßzahl zu beschreiben. Dieser sog. Verlust von Kindeswohl beschreibt die Belastung eines Kindes durch feindselig-aggressives Elternverhalten.










