Was kostet eine Scheidung?
Einverständliche Scheidung zum Festpreis nach RVG:
Ein guter Anwalt ist nicht teurer
Eine einvernehmliche Scheidung hat einen festen Preis. Berechnet wird er nach Ihrem Nettomonatseinkommen – das ist die gesetzliche Basis.
Variante 1: Nur Scheidung (niedrigste Kosten)
Sie wollen nur geschieden werden. Alle finanziellen Fragen haben Sie vorher geklärt. Die Rentenpunkte werden aufgeteilt – gesetzlich automatisch. Der Richter hat wenig zu entscheiden.
Kosten: Basis-Preis - siehe Scheidungskostenrechner unten. Grundlage der Berechnung ist Ihr Nettomonatseinkommen.
Eine typische einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt kostet beim sog. Normalverdiener insgesamt rd. 3.000 €. Kleinverdiener zahlen weniger oder gar nichts (Verfahrenskostenhilfe). Eheleute mit höherem Einkommen / Vermögen zahlen mehr.
Variante 2: Scheidung + zusätzliche Regelungen (höhere Kosten)
Sie wollen auch regeln:
- Wer bekommt wieviel vom gemeinsamen Vermögen? (Zugewinnausgleich)
- Zahlt jemand dem anderen nach der Scheidung? (Unterhalt)
Beide Anwälte müssen zusätzlich rechnen und begründen, der Familienrichter muss entscheiden. Der Streitwert steigt – und damit auch Ihre Kosten. Diese Kosten sind zu Beginn des Mandates nicht vorhersagbar, weil sie davon abhängen, welche Zahlungen verlangt werden.
Die Faustregel: Je mehr der Richter für Sie entscheiden muss, desto teurer wird es. Daher lohnt sich, vorher eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen – dann einigen Sie sich selbst, und die Kosten bleiben niedriger.
Online-Scheidung billiger ?
Im Internet wird viel versprochen - Zum Beispiel:
"Scheidung ohne Anwaltsbesuch", "Scheidung light", "Scheidungskosten online senken".
Was Sie wissen müssen:
Die Kosten für das Scheidungsverfahren sind gesetzlich festgelegt, nach einer Gebührentabelle und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG. Anwälten ist Preisdumping verboten: sie dürfen die gesetzliche Gebühr für gerichtliche Verfahren nicht unterschreiten.
Eine Scheidung kostet daher bei allen Gerichten und bei allen Anwälten (mindestens) dasselbe, auch wenn sie "einvernehmlich" ist.
Rechtsanwälte unterscheiden sich also im Scheidungsverfahren nur durch ihre Leistung, nicht durch ihren Preis.
Scheidungskosten setzen sich zusammen
- aus der Gebühr, die das Gericht für das Verfahren bekommt (Gerichtskosten)
- und der Gebühr, die der eigene Scheidungsanwalt bekommt (Anwaltskosten).
Beides wird nach dem sog. Streitwert (= Gegenstandswert) berechnet, dessen Herleitung sich aus dem Gesetz ergibt sowie nach regionalen Gepflogenheiten des Gerichts.
Das Versprechen, dass der Familienrichter den Streitwert bei Einvernehmlichkeit senkt, können die sogenannten Internet-Anwälte meist nicht einhalten - in meinen Gerichtsbezirken geschieht das jedenfalls nicht.
Die Scheidungskosten sind also bei allen Rechtsanwälten gleich, das ist gesetzlich geregelt und darf nicht frei verhandelt werden. Der Streitwert der Scheidung sinkt auch nicht bei "Online-Scheidung". Er hat auch nichts mit "einvernehmlich" oder "mit einem Anwalt" zu tun.
Eine sog. Online-Scheidung können Sie also auch bei mir bekommen - aber immer mit persönlicher Betreuung, falls es doch flankierende Fragen geben sollte. Soweit die Fragen den Ablauf des Scheidungsverfahrens oder den Versorgungsausgleich betreffen, kostet das nichts extra.





