Scheidungskosten

Was kostet eine Scheidung?

Per email die Scheidung zum Festpreis nach RVG:

Ein guter Anwalt ist nicht teurer


Gibt es eine billigere

"Online-Scheidung" ?

Scheidungskosten setzen sich zusammen

  • aus der Gebühr, die das Gericht für das Verfahren bekommt (Gerichtskosten)
  • und der Gebühr, die der eigene Scheidungsanwalt bekommt (Anwaltskosten).


Beides wird nach dem sog. Streitwert (= Gegenstandswert) berechnet. Das Versprechen, dass der Familienrichter den Streitwert bei Einvernehmlichkeit senkt, können die sogenannten Internet-Anwälte meist nicht einhalten - in meinen Gerichtsbezirken geschieht das jedenfalls nicht.


Die Scheidungskosten sind also bei allen Rechtsanwälten gleich, das ist gesetzlich geregelt und darf nicht frei verhandelt werden. Der Streitwert der Scheidung sinkt auch nicht bei "Online-Scheidung". Er hat auch nichts mit "einvernehmlich" oder "mit einem Anwalt" zu tun.


Scheidungsanwälte unterscheiden sich also durch ihre Leistung, nicht durch ihren Preis. Auch sog. Online-Scheidungen kosten nicht weniger.


Eine sog. Online-Scheidung können Sie also auch bei mir bekommen - aber immer mit persönlicher Betreuung, falls es doch flankierende Fragen geben sollte. Soweit die Fragen den Ablauf des Scheidungsverfahrens oder den Versorgungsausgleich betreffen, kostet das nichts extra.



  • Scheidung ohne persönliches Erscheinen

    Das geht eigentlich nicht, genausowenig wie beim Heiraten. Aber in der Lockdown-Phase der Corona-Pandemie haben die Richter bei einvernehmliche Scheidung kreative Wege ganz ohne persönliches Erscheinen gefunden. In den Gerichtssälen wird der Ausbau einer Technologie für Videokonferenzen vorangetrieben. Vielleicht wird bald die Scheidung ohne persönliches Erscheinen die Regel, bisher war dies eine Corona-Ausnahme.

  • Im Internet wird viel versprochen

    Zum Beispiel: "Scheidung ohne Anwaltsbesuch", "Scheidung light", "Scheidung von zuhause aus", "Scheidungskosten online senken".


    Aber: Eine Online-Scheidung geht so gut wie ein Online-Zahnarztbesuch.


    Man wird nicht geschieden, ohne persönlich beim Familiengericht angehört zu werden. Das Gericht kommuniziert nicht per mail. 


    Lediglich kann der Kontakt zwischen Anwalt und Mandant per Internet stattfinden und damit unkompliziert und schnell werden. 


    Nachteile, wenn das ausschließlich über Standard-Formulare abgewickelt wird, liegen auf der Hand: ohne persönlichen Kontakt zum Anwalt wird man seine Fragen rund um das Scheidungsverfahren nicht los. 


    Die Kosten für das Scheidungsverfahren sind gesetzlich festgelegt, nach einer Gebührentabelle und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG. 

    Anwälten ist Preisdumping verboten: sie dürfen die gesetzliche Gebühr für gerichtliche Verfahren nicht unterschreiten.


    Eine Scheidung kostet daher bei allen Gerichten und bei allen Anwälten (mindestens) dasselbe, auch wenn sie "einvernehmlich" ist.


    Rechtsanwälte unterscheiden sich also im Scheidungsverfahren nur durch ihre Leistung, nicht durch ihren Preis.

  • Scheidung in 8 Schritten

    1. Sie teilen mir mit, was Sie und Ihr Ehegatte in den letzten drei Monaten verdient haben. Ich berechne Ihnen die gesetzlichen Gebühren nach RVG, die Sie die Scheidung kosten wird.


    2. Sie füllen meinen Fragebogen und noch ein paar Formulare aus (wird Ihnen per e-mail zugeschickt).


    3. Sie schicken mir Ihre Original-Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder, das ausgefüllte V10-Formular betreffend Ihre Rentenanwartschaften in drei Exemplaren und evtl. notariellen Ehevertrag. Kommt VKH in Frage, schicken Sie auch den ausgefüllten VKH-Antrag mit Belegen.


    4. Sie erhalten per e-mail den Scheidungsantrag als Entwurf und geben Ihr OK dazu.


    5. Vom Gericht erhalten Sie eine Rechnung über den Gerichtskostenvorschuss und überweisen dorthin.


    6. Mir überweisen Sie meine Gebühren in bis zu sechs Monatsraten zinsfrei.


    7. Findet Ihr Scheidungstermin im Bezirk Aachen / Monschau / Eschweiler statt, begleite ich Sie ohne Mehrkosten.


    8. Ich kümmere mich um den Rechtskraftvermerk für Ihren Scheidungsbeschluss.


    PS.: Haben Sie Fragen zu Scheidungsfolgesachen (Geld / Kinder), rechne ich den Beratungsaufwand nach Zeit ab statt nach Streitwert.

  • Notarvertrag vor der Scheidung

    Vor oder während des Scheidungsverfahrens können Sie Ihre wirtschaftliche Entflechtung privat gestalten: wir verhandeln mit der Gegenseite einen Notarvertrag. Hierdurch fällt eine sog. "Einigungsgebühr" an, deren Höhe vom Inhalt der Einigung abhängt.

    Gern berate ich Sie schon in dieser Phase.

    Leider lerne ich gelegentlich Mandanten zu spät kennen: sie haben dann schon einen Vertrag unterschrieben, ohne auf die Vollständigkeit, auf Abänderungsgründe etc. zu achten.

  • Was kostet ein Anwalt?

    Ohne Vereinbarung gilt das RVG.


    Im RVG richtet sich alles nach dem Streitwert. 


    Der Anwalt bekommt durch das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) feste Pauschalen, unabhängig vom wirklichen Aufwand. Stattdessen geht es um Ihre Streitwerte - je höher, desto besser für den Anwalt. Das setzt Fehlanreize.


    Das gesetzliche Gebührensystem erhält insbesondere leider keinen Anreiz, viel Aufwand in den außergerichtlichen Schriftverkehr zu stecken.  Erst eine Klageeinreichung oder Einigung löst weitere Gebühren für den Anwalt aus.


    Das widerspricht meinem Arbeitsansatz.


    Im Familienrecht kann man die meisten Fragen nämlich ohne Gericht viel besser lösen. Die Verhandlungen sind komplex, weil viele Themen miteinander verzahnt sind. Man kann nicht mit zwei Briefen 25 Jahre Ehe abwickeln.


    Gern investiere ich die nötige Zeit für Sie, weil Sie sich das wert sind.


  • Scheidung ohne persönlichen Kontakt?

    Die Pandemie hat uns neue Möglichkeiten aufgezeigt. Inzwischen bevorzugen die meisten Mandanten einen Kontakt mit mir nur übver Medien wie Telefon, email oder Videocall. 

    Sie können aber jederzeit auch später noch einen persönlichen Besprechungstermin vereinbaren. 


    Geht es Ihnen im Gespräch nur um den Ablauf des Scheidungsverfahrens (nicht um wirtschaftliche Folgen der Scheidung), entstehen dadurch nicht einmal zusätzliche Kosten.


    Ich biete meinen Mandanten aber sowiso kostenfrei an, dass wir uns 15 Minuten vor Ihrem Scheidungstermin im Gericht treffen. Ich bereite Sie auf die Fragen des Richters vor und nehme Ihnen die Nervosität.


    In den Hochphasen der Pandemie gab es sogar seitens der Richter das Angebot, ohne persönliches Erscheinen vor Gericht zu scheiden.

  • Spar-Tipps rund um die Scheidung

    Tipp 1: Kindesunterhalt titulieren


    Sie sparen Verfahrenskosten, wenn Sie unstreitigen Kindesunterhalt freiwillig titulieren (beim Jugendamt oder Notar).


    Tipp 2: Einigungen, zumindest Teileinigungen


    Es muss ja nicht immer das ideale Gesamtpaket sein. Jeder Teilaspekt, über den eine Einigung geschaffen wird, verringert den Streitwert vor Gericht. 


    Tipp 3: erst denken, dann handeln


    ...besser noch: erst beraten lassen! Unüberlegte Aktionen wie Kontoplünderung, heimliches Ausräumen der Wohnung, Vorenthalten von Kindern oder Gegenständen lassen die Situation naturgemäß eskalieren. Entsteht daraus ein gerichtliches Verfahren, kommen auch Kosten. Der andere reagiert seinerseits, es entsteht eine Spirale von Anträgen und Wideranträgen. 


    Tipp 4: Schiedsgutachten vereinbaren


    Bei der Auseinandersetzung des Vermögens geht der Streit oft um den Wert. Scheitert die Einigung nur an dieser Frage, können die Parteien sich auf ein privates Schiedsgutachten einigen.

    Die Gerichtskosten sind gespart.


    Tipp 5: "Hin und her macht Taschen leer"


    Lassen sie sich umfassend beraten, entscheiden Sie dann - und bleiben Sie konsequent. Eine Klage halbherzig einzureichen, sie dann nicht zielsicher zu verfolgen oder später gar einen Rückzieher zu machen, führt sicherlich dazu, dass Sie mehr Kosten tragen als eigentlich notwendig.


    Tipp 6: Scheidung mit einem Anwalt


    Wenn Sie sich über die Scheidungsfolgesachen notariell geeinigt haben, braucht nur der Antragsteller der Ehescheidung einen eigenen Anwalt. Vielfach einigen sich die Eheleute dann darauf, sich diese Kosten zu teilen. 


    Tipp 7: Verzicht auf Scheidungsgründe


    Dieser Trick geht allerdings nur, wenn beide Seiten anwaltlich vertreten sind, also wenn Tipp 6 nicht angewendet wurde: Wenn beide Seiten im Scheidungstermin einen sog. Verzicht auf Rechtsmittel und auf Gründe erklären, dann hat das Gericht weniger Arbeit und erstattet dafür einen Teil der eingezahlten Gerichtskosten zurück. Wann das nicht geht: Wenn Sie eine Anerkennung der Scheidung im Ausland benötigen!


    Tipp 8: Steuern sparen


    Wenn Sie sich am Jahresende trennen wollen, lassen Sie sich vorher zum Thema Zusammenveranlagung beraten.


    Tipp 9: 50% Supersale im Trennungsjahr 


    Was am Stichtag "Zustellung des Scheidungsantrages" ausgegeben ist, vermindert Ihr Endvermögen und muss mit dem Ehepartner nicht mehr geteilt werden. Zahlen Sie daher die voraussichtlichen Scheidungskosten unbedingt vor diesem Stichtag. Über die Zugewinnberechnung finanziert der Andere ihnen die Anwaltskosten zur Hälfte. Das geht bequem für den, der den Scheidungsantrag stellt, aber auch für den Scheidungsgegner, der rechtzeitig "einen Riecher" dafür hat, dass der Scheidungsantrag zu ihm unterwegs ist.

     

    Tipp 10: Versorgungsausgleich abfinden oder aufstocken


    Wenn Sie Ihren Gatten mit einer Abfindungssumme aus dem gesetzlichen Versorgungsausgleich herauskaufen, können Sie diese Zahlung von der Steuer absetzen - ebenso, wenn Sie nach dem gesetzlichen Versorgungsausgleich Ihre Versorgungslücke wieder auffüllen.

  • Was kostet die Scheidung?

    Eine typische einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt kostet beim sog. Normalverdienern insgesamt rd. 3.000 €. 


    Kleinverdiener zahlen weniger oder gar nichts (Verfahrenskostenhilfe), Eheleute mit hohem Einkommen / Vermögen mehr. 


    Nicht inbegriffen sind bei dieser Schätzung aber sogenannte "Scheidungsfolgesachen" - das ist der Teil, über den man streiten kann. Streitet man über viel, sind auch 10.000 € Kosten pro Kopf schnell erreicht, ggf. plus Gutachterkosten. 


    Außergerichtliche Vereinbarungen sind fast immer preiswerter.


    Bitte beachten Sie also bei dem Link zum Scheidungskostenrechner, dass es dabei wirklich nur um die Kosten für den Antrag "die Ehe zu scheiden", geht.


    Auseinandersetzungen um Geld oder Kinder sind nicht inclusive, sondern werden gesondert berechnet.


    Die Gebühren, die auf den Versorgungsausgleich (VA) entfallen, steigt mit der Zahl aller Anrechte. 


    Kalkulieren sie mit mindestens 2 VA-Anrechten, wenn Sie Ihre Anzahl nicht kennen.

    Auch wenn der VA nicht stattfindet, weil notariell darauf verzichtet wurde, löst dies Gebühren aus.

  • Scheidungskosten finanzieren

    Eine Trennung kostet Geld. Umzug, Steuerklassenwechsel... 


    Da brennen die Kosten der Scheidung ein Loch in die Tasche. 2.500 € kommen rasch zusammen, oft mehr (je nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen und nach Ihrem Regelungsbedarf).


    Aber: Sie müssen die Summe nicht auf einmal aufbringen. Sie können ganz unkompliziert, ohne Zinsen und Mehrkosten, ohne Schufa-Anfrage oder Kreditvertrag an mich in bis zu sechs Monatsraten zahlen. 


    Sprechen Sie mich an!



  • Scheidungskosten von der Steuer absetzen?

    Seit dem BFH-Urteil vom 18. Mai 2017 (Az. VI R 9/16) steht fest: Scheidungskosten sind nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Solche Aufwendungen fallen unter das Abzugsverbot für Prozesskosten. Eine gegenteilige Auffassung u.a. des Finanzgerichts Köln aus 2016 hat der BFH damit abgelehnt. Eine existenzielle Betroffenheit liege bei Scheidungskosten grundsätzlich nicht vor.

  • Beratung und Vertretung deutschlandweit

    Seit Jahren findet der größte Teil der Kommunikation mit Mandanten per mail statt, vieles telefonisch, selten persönliche Gespräche im Büro in Aachen.

    "Wegen Corona" haben wir noch bewusster geprüft, welche physischen Kontakte wirklich unverzichtbar sind. Und siehe da: 

    Es klappt fast alles ohne, am besten machen wir einen Videocall. 


    Das bedeutet zugleich, dass es aussergerichtlich egal ist, ob der Mandant im Großraum Aachen sitzt oder in München, Dresden oder Hamburg.




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