Tipp 1: Kindesunterhalt titulieren
Sie sparen Verfahrenskosten, wenn Sie unstreitigen Kindesunterhalt freiwillig titulieren (beim Jugendamt oder Notar).
Tipp 2: Einigungen, zumindest Teileinigungen
Es muss ja nicht immer das ideale Gesamtpaket sein. Jeder Teilaspekt, über den eine Einigung geschaffen wird, verringert den Streitwert vor Gericht.
Tipp 3: erst denken, dann handeln
...besser noch: erst beraten lassen! Unüberlegte Aktionen wie Kontoplünderung, heimliches Ausräumen der Wohnung, Vorenthalten von Kindern oder Gegenständen lassen die Situation naturgemäß eskalieren. Entsteht daraus ein gerichtliches Verfahren, kommen auch Kosten. Der andere reagiert seinerseits, es entsteht eine Spirale von Anträgen und Wideranträgen.
Tipp 4: Schiedsgutachten vereinbaren
Bei der Auseinandersetzung des Vermögens geht der Streit oft um den Wert. Scheitert die Einigung nur an dieser Frage, können die Parteien sich auf ein privates Schiedsgutachten einigen.
Die Gerichtskosten sind gespart.
Tipp 5: "Hin und her macht Taschen leer"
Lassen sie sich umfassend beraten, entscheiden Sie dann - und bleiben Sie konsequent. Eine Klage halbherzig einzureichen, sie dann nicht zielsicher zu verfolgen oder später gar einen Rückzieher zu machen, führt sicherlich dazu, dass Sie mehr Kosten tragen als eigentlich notwendig.
Tipp 6: Scheidung mit einem Anwalt
Wenn Sie sich über die Scheidungsfolgesachen notariell geeinigt haben, braucht nur der Antragsteller der Ehescheidung einen eigenen Anwalt. Vielfach einigen sich die Eheleute dann darauf, sich diese Kosten zu teilen.
Tipp 7: Verzicht auf Scheidungsgründe
Dieser Trick geht allerdings nur, wenn beide Seiten anwaltlich vertreten sind, also wenn Tipp 6 nicht angewendet wurde: Wenn beide Seiten im Scheidungstermin einen sog. Verzicht auf Rechtsmittel und auf Gründe erklären, dann hat das Gericht weniger Arbeit und erstattet dafür einen Teil der eingezahlten Gerichtskosten zurück. Wann das nicht geht: Wenn Sie eine Anerkennung der Scheidung im Ausland benötigen!
Tipp 8: Steuern sparen
Wenn Sie sich am Jahresende trennen wollen, lassen Sie sich vorher zum Thema Zusammenveranlagung beraten.
Tipp 9: 50% Supersale im Trennungsjahr
Was am Stichtag "Zustellung des Scheidungsantrages" ausgegeben ist, vermindert Ihr Endvermögen und muss mit dem Ehepartner nicht mehr geteilt werden. Zahlen Sie daher die voraussichtlichen Scheidungskosten unbedingt vor diesem Stichtag. Über die Zugewinnberechnung finanziert der Andere ihnen die Anwaltskosten zur Hälfte. Das geht bequem für den, der den Scheidungsantrag stellt, aber auch für den Scheidungsgegner, der rechtzeitig "einen Riecher" dafür hat, dass der Scheidungsantrag zu ihm unterwegs ist.
Tipp 10: Versorgungsausgleich abfinden oder aufstocken
Wenn Sie Ihren Gatten mit einer Abfindungssumme aus dem gesetzlichen Versorgungsausgleich herauskaufen, können Sie diese Zahlung von der Steuer absetzen - ebenso, wenn Sie nach dem gesetzlichen Versorgungsausgleich Ihre Versorgungslücke wieder auffüllen.