Familienrecht Aachen

Düsseldorfer Tabelle 2020

Kindesunterhalt, Studentenunterhalt, Selbstbehalte, Leitlinien

Wichtig: Die  Tabelle  hat  keine  Gesetzeskraft,  sondern  stellt  eine  Richtlinie  dar.  Sie ist nur ein Hilfsmittel, das Raum für eigene Beurteilungen und Angemessenheitskontrolle hat. Das wird in der aussergerichtlichen Praxis oft nicht wichtig genug genommen. Insbesondere stösst die Trennung von Bar- und Betreuungsunterhalt in Familien mit erweitertem Umgang oder gar im Wechselmodell an ihre Grenzen. Die Tabelle weist  den  monatlichen  Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der Anmerkungen und nach Abzug der Kindergeldhälfte. Weiter unten ist die "Zahlbetragstabelle".

Übersicht über die Änderungen zum Januar 2020:


Erhöhung des Mindesunterhalts minderjähriger Kinder
  •     der Altersstufe 0-5 auf 369 Euro statt bisher 348 Euro,
  •     der Altersstufe 6-11 auf 424 Euro statt bisher 406 Euro,
  •     der Altersstufe 12-17 auf 497 Euro statt bisher 476 Euro
Kindergeld:
für das erste und zweite Kind 204 EUR, für das dritte Kind 210 EUR und ab dem vierten Kind 235 EUR.

Änderung der Bedarfssätze der 2. bis 10. Einkommensgruppe

Anhebung in der 2. bis 5. Einkommensgruppe um jeweils 5 % und in der 6. bis 10. Einkommensgruppe um jeweils 8 % des Mindestunterhalts.

Ab 5.500 € Einkommen "nach Bedarf".

Studenten: Angleichung an Bafög-Sätze


Erhöhung des Bedarfs eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, auf 860 Euro (einschließlich 375 EUR an Warmmiete) statt bisher 735 Euro. Plus Studiengebühren.


Ausbildungs-Mehrbedarf:
100 €

Änderung der Selbstbehalte (erstmals seit 2015)


960 € Mindestselbstbehalt bei minderjährigen und privilegierten Kindern, 200 € Zuschlag für Erwerbstätigkeit, ggf. Wohnkostenzuschlag.

1.180 € Mindestselbstbehalt bei Ehegatten, 100 € Zuschlag für Erwerbstätigkeit, ggf. Wohnkostenzuschlag.

1.400 € gegenüber Studenten, 2.000 € gegenüber Eltern.

Nach Abzug des 1/2 Kindergeldes war 2020 zu zahlen:

Zahlbeträge 2020 ab 3. Kind (Höheres Kindergeld zu verrechnen)


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