Anwalt wechseln
Kann man den Anwalt wechseln?
- Sie sind umgezogen,
- Sie sind mit der Leistung Ihres Rechtsanwaltes unzufrieden,
- Ihnen erscheint der Preis zu hoch,
- Ihr Rechtsanwalt hat kaum Zeit für Sie,
- Termine werden nicht eingehalten,
- Sie fühlen sich nicht gut beraten,
- Sie bekommen nicht immer Abschriften aller Post und fühlen sich nicht gut genug eingebunden - oder es stimmt einfach die "Chemie" nicht, was in einer Familiensache sehr wichtig ist.

Oder wollen Sie erstmal nur meine Meinung zu Ihrem Fall hören?
Eine Alternative zum Anwaltswechsel ist es, sich eine zweite Meinung einzuholen.
- Das geht in jeder Phase eines Verfahrens
- Ihr jetziger Anwalt muss davon nichts wissen
- Vor dem Anwaltswechsel können Sie mich prüfen. Wir werden sehen, ob ein Anwaltswechsel überhaupt Sinn macht.
- Sie müssen im Vorfeld den gesamten bisherigen Schriftverkehr zusammenstellen und sollten mir nicht verschweigen, dass bereits ein Kollege für Sie tätig ist.
- Es entsteht keine Gebühr nach dem Gegenstandswert, ich rechne die Beratung nach Zeit ab.

Zahlt der Staat den Anwaltswechsel?

Ja, ich will... den Anwalt wechseln
Um einen Wechsel schnell, nahtlos und reibungslos zu gestalten, unterstütze ich Sie bei den erforderlichen Schritten – das kostet nichts extra.
- Mitteilung, welche Kosten vermutlich doppelt anfallen werden
- Nach Kündigung: Mitteilung der Mandatsübernahme bei Gegner, Gegenanwalt und Gericht
- Übernahme aller Unterlagen
- Akteneinsicht bei Gericht
- Prüfung bisheriger anwaltlicher Tätigkeit auf Haftungspotential
- Prüfung bisheriger Abrechnungen auf evtl. Erstattungsfähigkeit von Vorschüssen
