Onlineberatung Familienrecht

Testaments-Vollstreckung

Sie haben sich lange und sorgfältig überlegt, wie Sie Ihr Testament gestalten wollen.
Aber wie sichern Sie ab, dass Ihr letzter Wille streitfrei umgesetzt wird?

Sie würden sich im Grabe umdrehen...

Entgegen landläufiger Meinung kann man sich im Grab nicht umdrehen. Aber man kann sein Testament gut gestalten. Wenn Sie möchten, dass eine Vertrauensperson nach Ihrem Tod die Erbschaft abwickelt, Streit unter den Erben schlichtet und die Erben leitet, ist ein Testamentsvollstrecker die passende Lösung.
Sie können mich als Ihren Testamentsvollstrecker einsetzen.
Ich bin dann sozusagen Ihr verlängerter Arm, nach Ihrem Tod.

  • Wenn ich Ihr Testamentsvollstrecker wäre:
    • Sie lassen sich von mir bei der Testamentsgestaltung beraten und erklären mir, was Sie sich für Ihren Nachlass wünschen.
    • Ich führe Ihre Teilungsanordnungen durch,
    • erfülle Vermächtnisse und Auflagen,
    • vereinfache den Erben die Abwicklung,
    • und stehe als neutrale und professionelle Instanz allen Erben vermittelnd zur Verfügung.
    • Dabei nutzt mir insbesondere meine Mediationsausbildung und meine löangjährige Erfahrung mit "Interessenkollisionen".
    • Das verringert das Konfliktpotential innerhalb der Erbengemeinschaft
    • sowie zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten
    • und reduziert daher das Risiko gerichtlicher Auseinandersetzungen über den Nachlass.
    • Sind Erben noch minderjährig, kann ich die gerichtliche Genehmigung ersetzen.
    • Der Nachlass wird vor Zugriff von Gläubigern eines Erben geschützt.
    •     Ich kümmere mich um die Erbschaftssteuererklärung
    •     und verwalte den Nachlass sorgfältig und kontrollierbar.
    •     Ich kümmere mich um die Verwertung einer Immobilie.
    •     Alles weitere besprechen wir vorab persönlich.

  • Wer soll Testamentsvollstrecker werden?

    Wenn Sie verheiratet sind, kann der überlebende Ehegatte Testamentsvollstrecker sein. 

    Vielleicht eignet sich auch eines ihrer Kinder.

    Allerdings kann es manchmal besser sein, einen neutralen Profi-Verwalter zu bestimmen.

    Und denken Sie bitte auch an den Fall, dass die von Ihnen gewünschten Personen sterben, vielleicht sogar vor Ihnen.

    Sie können mich zu Ihrem Testamentsvollstrecker bestimmen, zumindest ersatzweise.

  • Auch nach dem Tod ist es nicht zu spät

    Sie haben geerbt, aber der Verstorbene hat keine Testamentsvollstreckung angeordnet?


    Jetzt gibt es genau die Schwierigkeiten, die man dadurch hätte vermeiden können?


    Wenn mich die Erbengemeinschaft gemeinsam beauftragt, biete ich ihr meine Abwicklungs-Leistungen auf Basis einer Vollmacht an.


    Auch dann kann meine professionelle, neutrale und streitschlichtende Abwicklung der Erbengemeinschaft helfen, sich nicht über den Nachlaß zu entzweien.


    Möglicherweise ist auch Mediation eine Alternative, wenn es Ihnen nämlich nicht darum geht, die praktische Abwicklung zu delegieren, sondern mehr darum, dass alle an einem Strang ziehen müssen.



  • Was kostet Profi-Testamentsvollstreckung?

    Ich arbeite nach der sog. Neuen Rheinischen Tabelle des Deutschen Notarvereins. 

    Es handelt sich hierbei um die übliche Vergütung professioneller Testamentsvollstrecker.


    Die Grundvergütung beträgt je nach Bruttonachlasswert:

    4% (bis 250.000 € Nachlass)


    3% (bis 500.000 € Nachlass)


    2,5% (bis 2.500.000 € Nachlass)


    2,0% (bis 5 Mio. Nachlass)


    1,5% (über 5 Mio. Nachlass)


    jeweils zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer.


    Ist die Abwicklung schwierig oder aufwendig, kommen Zuschläge in Betracht.


    Hilfspersonen (Steuerberater, Hausverwalter o.ä. werden gesondert vergütet).

  • Für welche Fälle eignet dies sich besonders?
    • Ihre Erben sind voraussichtlich noch minderjährig
    • Ihre Erben sollen an Ihre Vorstellungen im Umgang mit dem Vermögen (Haus, Firma) gebunden sein
    • Ihre Erben stehen unter Betreuung oder sind geschäftsunfähig
    • Ihre Erben werden auf Dauer Sozialhilfeempfänger sein
    • Sie möchten Ihre Tiere versorgt wissen
  • Mit oder ohne Notar?

    Gern berate ich Sie über die Unterschiede und Vor- und Nachteile.


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