Verwirkung von Unterhalt
Vollständige Verwirkung des Anspruchs auf Ehegattenunterhalt durch den unwahren hartnäckigen Vorwurf sexuellen Kindesmissbrauchs:
Der unwahre, hartnäckige Vorwurf sexuellen Kindesmissbrauchs kann zur vollständigen Verwirkung des Anspruchs auf Ehegattenunterhalt führen (auch Trennungsunterhalt).
OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.01.2025 - Aktenzeichen 11 UF 117/24
