Erstberatung Familienrecht

Einstiegsberatung

Wir rechnen minutengenau ab

Unser Kennenlernen

Die meisten meiner Mandanten wollen "erstmal nur beraten werden".
Selbst wenn sie eigentlich mit einem konkreten Auftrag oder einer konkreten Fragestellung den Termin vereinbart haben, ergeben sich im Gespräch manchmal neue Erkenntnisse, durch die sie ihre Lage anders einschätzen als zuvor.
Die Bedeutung dieser Einstiegsberatung darf also nicht unterschätzt werden.
Erst danach stellen wir die Weiche für unsere weitere Zusammenarbeit. Kein Auftrag kommt automatisch zustande, jede Tätigkeit meinerseits besprechen wir konkret.

  • Erstberatung für 190 Euro?

    Nein, hier nicht.


    Hier gibt es nicht die "berühmte" 190-Euro-Beratung, sondern etwas sehr individuelles. Das, was Ihnen der Gesetzgeber mit den 190-Euro-Beratungen verschaffen wollte, nämlich einen knappen Rat, ob sich die Verfolgung Ihrer Interessen überhaupt lohnt, finden Sie auf meiner Homepage ja sowieso kostenlos. Diese allgemeine Stufe überspringen wir und steigen direkt in Ihren konkreten Fall ein.


    Wie lange das dauert, ist sehr verschieden, manches ist in 20 Minuten fertig besprochen, komplexere Sachverhalte benötigen eher 90 Minuten. Wir rechnen minutengenau ab. Wenn Sie nur wenig meiner Zeit brauchen, kann der Endpreis also sogar unter 190 Euro liegen. 


    Meinen Mandanten-Fragebogen, die Vergütungsvereinbarung und viele Informationen bekommen Sie vor unserem Termin zugeschickt. 


    Das hilft Ihnen, Ihre Situation zunächst selbst zu strukturieren.  Sie erkennen, worauf es mir ankommen wird. Sie beschaffen sich in Ruhe alle nötigen Unterlagen und Informationen. 


    Sie sind bestens vorbereitet, wenn Sie zu mir kommen. Der Fragebogen ist sehr detailliert, ich habe ihn in über 20 Jahren familienrechtlicher Praxis ständig weiterentwickelt. 


    Mit seiner Hilfe schaffen wir schon beim ersten Termin eine konkrete, individuelle Einschätzung Ihrer Lage und damit viel mehr als in einer sogenannten Erstberatung. Wir arbeiten direkt effektiv.


    Vergessen Sie bitte nicht: Die Aachener Kanzlei für Familienrecht ist kein Discounter mit Billigangeboten aller Art.


    Hier gibt es nur Familienrecht, wie in einer Boutique.

    Rechtsrat gibt es überall.

    Kompetenz nicht. 

  • Was kostet ein Anwalt?

    Ohne Vereinbarung gilt das RVG.


    Im RVG richtet sich alles nach dem Streitwert. 


    Der Anwalt bekommt durch das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) feste Pauschalen, unabhängig vom wirklichen Aufwand. Stattdessen geht es um Ihre Streitwerte - je höher, desto besser für den Anwalt. Das setzt Fehlanreize.


    Das gesetzliche Gebührensystem erhält insbesondere leider keinen Anreiz, viel Aufwand in den außergerichtlichen Schriftverkehr zu stecken.  Erst eine Klageeinreichung oder Einigung löst weitere Gebühren für den Anwalt aus.


    Das widerspricht meinem Arbeitsansatz.


    Im Familienrecht kann man die meisten Fragen nämlich ohne Gericht viel besser lösen. Die Verhandlungen sind komplex, weil viele Themen miteinander verzahnt sind. Man kann nicht mit zwei Briefen 25 Jahre Ehe abwickeln.


    Gern investiere ich die nötige Zeit für Sie, weil Sie sich das wert sind.


  • Weiß ich vorher, was hier auf mich zukommt?

    Ja. Ich werbe nicht mit billigen Discount-Preisen - aber mit Transparenz.


    Wir schließen eine Vergütungsvereinbarung auf Basis eines Zeithonorars. Sie bekommen diese vor dem Termin zugeschickt. Sie wissen dann, was jede Minute meiner Zeit Ihnen wert sein sollte. 


    Nur wenn Sie damit einverstanden sind, kommt überhaupt das Mandat zustande. Sie entscheiden darüber zuhause, nicht unter Druck in der Kanzlei.


    Das erste Gespräch dauert bei einer umfassenden Beratung zu Trennung und Scheidung und deren Folgen oft 90 MInuten. Das ergibt also feste Kosten, die Ihnen vorher bekannt sind.


    Sie selbst bestimmen danach, wie viel meiner Zeit Sie in Anspruch nehmen wollen, wie viele Nachfragen Sie haben, welche Berechnungen ich anstellen soll, welche Briefe schreiben  - und damit, was mein Rechtsrat Sie kostet. Aussergerichtliche Beratung und Schriftverkehr biete ich also völlig unabhängig vom Streitwert an.


    Billig bin ich nicht. Aber man sagt mir oft, dass ich meinen Preis wert sei, denn ich arbeite rasch und effektiv und sorgfältig.


    Vor allem: Ich habe keinen "Gebührenanreiz", den Streitwert hoch zu treiben oder schnell ins gerichtliche Verfahren überzugehen. 


    Meine Vergütungsvereinbarung ist so strukturiert, dass Ihre und meine Interessen deckungsgleich sind: Den besten Ertrag erziele ich bei scheidungswilligen Mandanten nämlich, wenn sie sich außergerichtlich einigen (notarieller Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrag) und eine unstreitige Scheidung abzuwickeln ist.



  • Brauche ich nach all den kostenlosen Infos noch persönliche Beratung?

    Logisch! Aus der Fülle der Informationen über Gesetz und Rechtsprechung müssten Sie ja filtern, welche Argumente für Ihren konkreten Fall welches Gewicht haben. Sie müssten zugleich über das Verfahrensrecht und vor allem über Taktik Bescheid wissen. Die Zeit und die Beeinflussung des Zeitablaufes ist in vielen Familiensachen ein entscheidender Gesichtspunkt.


    Größtes praktisches Problem ist aber, dass Sie Ihren gegoogelten Internet-Infos oft nicht ansehen können, ob sie veraltet sind.


    Wenn sie Gerichtsentscheidungen googeln, fehlt Ihnen oft das Grundwissen Jura, das der Richter unausgesprochen voraussetzt. Deshalb kommt es bei Laien oft zu Fehlinterpretationen.


    Wer sich mit den kostenlosen Informationen aus dem Internet oder einem Taschenbuch aus der Buchhandlung zufrieden gibt, weiß gar nicht, wo es ihm fehlt. Und viel mehr als auf meiner Homepage werden Sie dort kaum finden.

  • Typische Irrtümer im Familienrecht

    Ich möchte hier gern mit verbreiteten Rechtsirrtümern aufräumen, die ein Störfaktor in meiner Beratung sind:


            "Man kann sich mit einem gemeinsamen Anwalt scheiden lassen."

            "Online-Scheidungen sind preiswerter."

            "Anwälte verdienen umso mehr, je mehr sie schreiben."

            "Wenn man bei Trennung sein Vermögen aufteilt, ist man quitt."

            "Nach der Scheidung gibt es keinen Ehegattenunterhalt mehr."

            "Wenn man sein Vermögen verschwinden lässt, schuldet man keinen Zugewinnausgleich."

            "Wenn das Kind 14 Jahre alt ist, kann es selbst entscheiden."

            "Ein Berliner Testament ist immer das Beste."


    Jeder dieser Sätze ist falsch, und ich erkläre Ihnen an Ihrem Einzelfall gern, warum.



  • Wie geht es nach der Beratung weiter?

    Das entscheiden Sie!

    Ihr Anliegen ist (erstmal) erledigt - ok, ich archiviere die Akte.


    Sie möchten nachdenken oder weitere Informationen beschaffen oder Fragen sammeln - ok, ich lege die Akte auf Wiedervorlage.


    Sie möchten etwas berechnet haben - ok, Sie bekommen eine mail mit meinem Rechenergebnis.


    Sie möchten die Gegenseite anschreiben - ok, ich mache einen Entwurf.


    Sie möchten die Scheidung einreichen - ok, ich bereite das für Sie vor.


    Sie müssen sich fristgerecht vor Gericht verteidigen - ok, das übernehme ich.



  • Beratung und Vertretung deutschlandweit

    Seit Jahren findet der größte Teil der Kommunikation mit Mandanten per mail statt, vieles telefonisch, selten persönliche Gespräche im Büro in Aachen.

    "Wegen Corona" haben wir noch bewusster geprüft, welche physischen Kontakte wirklich unverzichtbar sind. Und siehe da: 

    Es klappt fast alles ohne, am besten machen wir einen Videocall. 


    Das bedeutet zugleich, dass es aussergerichtlich egal ist, ob der Mandant im Großraum Aachen sitzt oder in München, Dresden oder Hamburg.


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